Platzordnung des „Flug- und Modellsportvereins Frechen“ e.V.

Fassung vom 04.08.2018

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auch als PDF zum download: Platzordnung (Fassung vom 04. August 2018)

Bei Benutzung des Modellflugplatzes sind folgende Regeln ausdrücklich zu beachten und einzuhalten:

I. Benutzung des Geländes

  1. Gelände, die von der Stadt zur Verfügung gestellt worden sind, dürfen von allen Personen genutzt werden. Darüber hinaus auch von Personen, die nichts mit dem Verein und mit seinen Angelegenheiten zu tun haben.
  2. Jedes Vereinsmitglied hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Gegenstände, nicht gefährdet oder gestört werden.
  3. Neue Vereinsmitglieder erhalten vorher eine Einweisung von einem vollwertigen Mitglied und dürfen erst danach den Platz für ihre Modelle mitnutzen.
  4. Für die Sauberkeit auf dem Gelände sind alle Anwesenden verantwortlich.

II. Zugelassene Modelle

  1. Die Modelle dürfen vom Mitglied nur betrieben werden, wenn er eine gültige Modell-Haftpflichtversicherung benutzt.
  2. Falls man keine Modell-Haftpflichtversicherung über den Verein beantragt hat, so ist der Nachweis der eigenen immer mit sich zu führen. Wenn man nicht nachweisen kann, dass man versichert ist, darf man sein Modell nicht aufsteigen lassen.
  3. Es sind auf dem Flugplatz keine Modelle mit Verbrennungsmotoren gestattet.
  4. Die maximale Gesamtmasse von 5 kg darf vom Modell nicht überschritten werden.
  5. Die maximale Lautstärke eines Modells darf maximal 84 db (A) (gemessen in einem Abstand von 30m) betragen.
  6. Der technische Zustand eines Modells darf nicht beeinträchtigt sein und er muss einen kontrollierbaren Einsatz sichern können.

III. Betriebszeiten

  1. Die Plätze dürfen die gesamte Woche von Montag bis Sonntag ab dem Sonnenaufgang genutzt werden, wenn durch keiner dadurch gestört wird. Spätestens bis Sonnenuntergang und nach 22 Uhr ist der Flugbetrieb einzustellen.
  2. Der Vorstand behält sich besondere Regelungen z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen, Training für Nachtflugveranstaltungen etc. vor und wird erforderlichenfalls eine entsprechende behördliche Erlaubnis beantragen.

IV. Flugsicherheitsregeln

  1. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemäß § 19 der Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. in Sofortmaßnahmen am Unfallort gemäß § 126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht.
  2. Der Pilot ist verpflichtet vor jedem Start eine Funktionskontrolle durchzuführen.
  3. Ein Flugmodell darf nur maximal 50 Meter über Grund geflogen werden, wenn sich das Fluggelände in einer Kontrollzone befindet. Ansonsten ist soweit es keine weiteren Auflagen gibt, eine maximal gesetzlich vorgeschriebene Flughöhe von 100m erlaubt.
  4. Alle Modelle müssen sich im Betrieb innerhalb der zum Verein zugeordneten Fläche befinden.
  5. Es ist Piloten untersagt über die angrenzenden Wohngebiete oder über Straßen zu Fliegen.
  6. Straße und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraums dürfen nicht unter 15 Meter überflogen werden.
  7. Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstiegsgeländes (z.B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen.
  8. Das Anfliegen und das Überfliegen von Personen oder Tieren ist verboten.
  9. Die Flugmodelle müssen immer in Sichtweite des Piloten geflogen werden. Bei einem FPV Flug ist ein sogenannter Spotter verpflichtend, wenn das Flugmodell mehr als 250g wiegt. Wenn eine entsprechende Sicherung vorhanden ist, ist kein Spotter notwendig.
  10. Start- und Landeflächen sind von unbefugten Personen bei Start und Landung freizuhalten.
  11. Wenn mehrere Flugmodelle in der Luft sind, ist unbedingt eine Absprache zwischen den Piloten nötig. Außerdem sollte aufgepasst werden, dass man nicht miteinander kollidiert.
  12. Die Wetterbedingungen sollten einen kontrollierbaren Flug erlauben. Empfehlung ist maximal bis zu Windstärke 5 (ca. 10m/s) zu fliegen.
  13. FPV Flieger dürfen sich nur in einem vom Vorstand vorgegeben Bereich aufhalten, da deren Fluggeräte ein Gelände benötigen, welches eine höhere Sicherheit für Zuschauer oder den Piloten selbst beim Kontrollverlust einer Drohne gewährleisten kann.
  14. Wenn der Platz öffentlich zugänglich ist, muss auf den stattfindenden Flugbetrieb im ausreichenden Abstand an den Zugängen aufmerksam auf eventuell tieffliegende Modelle hingewiesen werden.
  15. Generell hat man sich an die aktuellen Vorschriften des Gesetzgebers zu halten, die immer über diese Regelungen stehen.

V. Flugleiter und Logbuch

  1. Bei Flugbetrieb mit mehr als 5 Flugmodellen ist ein Flugleiter einzusetzen.
  2. Der Flugleiter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Platzes vertraut sein. Gegenfalls darf der Flugleiter in den Flugbetrieb eingreifen, wenn die Sicherheit gefährdet ist oder ein Verstoß der Platzordnung auftritt.
  3. Als Flugleiter hat man sich an die Flugleiterordnung zu halten.
  4. Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei nicht Befolgung der Anweisung kann dem Modellflieger durch den Flugleiter ein Flugverbot für diesen Tag ausgesprochen werden.
  5. Während einer Tätigkeit als Flugleiter darf man selbst kein Modell steuern.
  6. Es ist ein Fluglog zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters, die Vor- und Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb, die Antriebsart des/der von ihnen betriebenen Modelle(s). Außerdem müssen ggf. besondere Vorkommnisse (z.B. Absturz von Modellen, Verletzungen von Personen, Beschädigungen von Sachen, Flurschäden, Beschwerden Dritter) aufgeführt werden.
  7. Jeder Pilot muss sich in das Logbuch vor der Inbetriebnahme des Modells eintragen.
  8. Es sind alle erforderlichen Daten im Logbuch verpflichtend einzutragen.

VI. Fernsteuerung / Übertragungstechnik

  1. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei dem Betrieb dieser Funkanlagen sind die geltenden Verfügungen der Bundesnetzagentur zu beachten.
  2. Sender dürfen nur im 2,4 GHz und 5,8 GHz-Bereich betrieben werden.
  3. Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich solange einzustellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde.

VII. Sonstiges

  1. Auf eventuelle Störungen und Probleme muss besonders laut und deutlich hingewiesen werden.
  2. Minderjährige Vereinsmitglieder dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen den Platz nutzen.
  3. Jedes Flugmodell, welches über 250g wiegt, muss mit einer Plakette ausgestattet werden, die Auskunft gibt, wer der Besitzer des Modells ist. Dazu zählen vollständiger Name, Adresse und optional Telefonnummer. Die Plakette muss nach den gültigen Normen gestaltet sein.
  4. Jedes Mitglied hat sich selbstständig über die aktuellen Gesetze der Luftfahrt zu informieren und sich daran zu halten.
  5. Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Schadensansprüche aller Art können dem Flug- und Modellsportverein Frechen e.V. gegenüber nicht geltend gemacht werden.
  6. Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den umliegenden Parkplätzen abgestellt werden.
  7. Eine Übersicht der Fluggelände des FMF findet sich auf der Webseite. Spezielle Regelungen, die durch den Vorstand für die verschiedenen Fluggelände festgelegt worden sind, sind ebenfalls dort zu finden.

Jeder, der am Flugbetrieb teilnimmt, erkennt die mit dieser Platzordnung getroffenen Regelungen an. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am Modellfluggelände sieht sich der Vorstand im Interesse aller Modellflieger des Vereins gehalten, Verstöße strikt zu ahnden. Es muss auch mit einer Anzeige bei der Luftfahrtbehörde gerechnet werden. Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen droht der Vereinsausschluss.

Frechen, den 04. August 2018